Montag, 17. Oktober 2011

Bekannte wird von einer Rechtsradikalen bedroht


In meinem letzten Blogbeitrag habe ich ein parodiertes SVP-Plakat vorgestellt, auf dem Massenmörder Breiviks Sympathien zur SVP offen angesprochen werden. - So ein Plakat kann man natürlich geschmacklos finden, aber verleumderisch ist es eindeutig nicht, da nichts Falsches gesagt wird.

Die Bekannte (blau anonymisiert), die mich darauf aufmerksam gemacht hat, hat nun diese Androhung rechtlicher Schritte einer rechtsradikalen SVP-Anhängerin (rot anonymisiert) erhalten, die auf ihrem Profil selber ausgiebig Linke und Ausländer verleumdet und dämonisiert. Das Ziel dieser selbsternannten Vorzeigedemokratin und Superschweizerin ist es, meine Bekannte einzuschüchtern und mundtot zu machen. Und wer weiss, wenn die SVP weiterhin wächst und Ulrich Schlüers 51%-Wahnsinn irgendwann wahr wird, rückt dieses Ziel vielleicht bald schon in greifbare Nähe. Nur dass dann eben nicht nur ein paar Linke, sondern gleich das ganze Schweizer Volk zum Schweigen gebracht werden wird.

Es gibt nur einen Weg, das zu verhindern: Gehen Sie am Sonntag wählen!

6 Kommentare:

  1. Wo genau siehst du da eine Drohung gegen deine Bekannte? (Frau Müller, du hast nicht sehr gründlich anonymisiert)Du solltest mal die Mails lesen die ich erhalte wenn ich gegen Linke Gruppierungen bloge. Da gehts um Androhung von Gewalt bis hin zu Morddrohungen. Auf deinem Screenshot geht es lediglich um eine Ankündigung einer Klage. Damit muss man rechnen wenn man im Web öffentlich das Maul aufreisst. In einem Rechtsstaat jemanden verklagen ist absolut legitim und keines Falls verwerflich.

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  2. Jemanden zu verklagen ist sicherlich nicht verwerflich - jemandem eine Klage anzudrohen, der eindeutig nichts verbrochen hat dagegen schon. Sie ist 1. nicht die Urheberin des Bildes sondern hat es nur verbreitet (wie ich übrigens auch) und 2. sind keine Falschaussagen auf dem Bild zu sehen. Es handelt sich hier also um einen reinen Einschüchterungsversuch.

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  3. - Und jemanden einzuschüchtern, nur weil er etwas ausspricht, dass sich ganz leicht beweisen lässt, ist sehr wohl verwerflich und womöglich sogar strafrechtlich relevant.

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  4. Ein bisschen naiv nicht? Auch das Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten ist illegal, auch wenn man nicht selber der Author ist. Abstruse Logik, dürfen wir jetzt jedes rechtsradikale Bild, welches wir nicht selber erstellt haben, weiterverbreiten? Naiv Naiv....
    Brevik als SVP-Anhäner darzustellen ist eine Verleumdung udnd somit strafrechtlich relevant.

    Nein die Androhung einer Anzeige ist nicht wirklich relevant.

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  5. "NaivNaiv" kaufen solche Texte und verbreiten sie?

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  6. "Abstruse Logik, dürfen wir jetzt jedes rechtsradikale Bild, welches wir nicht selber erstellt haben, weiterverbreiten?"

    Ähm, genau das tut die Frau, die die Klage angedroht hat, das ist ja das scheinheilige an dieser Drohung. Kann ihre eigene Medizin nicht schlucken.

    "Brevik als SVP-Anhäner darzustellen ist eine Verleumdung udnd somit strafrechtlich relevant."

    Nein, ist es nicht. Er hat das ja selber gesagt. Und selbst wenn, dann wäre er derjenige der die Verleumdungsklage einreichen müsste, da über ihn etwas behauptet wird. Die SVP könnte nur dann klagen, wenn man behaupten würde, die Partei würde mit ihm sympathisieren. - Grosser Unterschied.

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